Studium: Anrechnung von Studienleistungen / Modulen

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung und kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.

Beim Wechseln zwischen Studiengängen oder Wechseln der Hochschule im Studium stellen sich viele Fragen. Werden meine bereits absolvierten Module angerechnet und welche muss ich erneut besuchen? Werden meine aktuellen Prüfungsverfahren terminiert? Was passiert, wenn ich ein Fach entgültig nicht bestanden habe?

Eine Prüfung ist ein Verfaltungsakt. Der Verwaltungsakt beginnt bei der Anmeldung der Prüfung beim ersten Versuch und endet beim bestehen der Prüfung, dem entgültig nicht bestehen der Prüfung oder beim Abmeldung vom ersten Versuch mit oder ohne trifftigem Grund (an der TU Chemnitz, beachte Fristen). Der Wechsel der Hochschule oder des Studiengangs führt eigentlich nicht zur Terminierung des Verwaltungsaktes, d.h. wird der Studiengang gewechselt, und steht ein Drittversuch aus, solltet ihr den dennoch nehmen und bestehen, sonst könnte auch das neue Studium in Gefahr sein, wenn das gleiche Modul ebenfalls enthalten ist.

An der TU Chemnitz, sind die entsprechenden Regelungen in der Prüfungsordnung verankert. Dort wird erklärt, wie das Bestehen und Nicht-Bestehen zu werten ist, wie viele Versuche ihr habt, und wann das Studium endgültig nicht bestanden ist. Die Abschlussprüfung oder Bachelor-/Masterprüfung ist an der TU Chemnitz ein virtuelles Konstrukt, was die Gesamtheit des Studienganges umschließt, aber keine eigene Prüfung oder kein eigenes Modul darstellt. Die Bachelor- bzw. Masterarbeit ist in modularisierten Studiengängen ebenfalls nur ein Modul, die "Abschlussarbeit" ebenfalls nur eine Modulprüfung wie jede andere auch. Unbeschadet anderer Bedingungen, die die Modulbeschreibung darlegt, könnte das Modul Bachelor- oder Masterarbeit auch das erste Modul sein, was im Studium abgelegt wird.

Wenn ihr Module anrechnen lassen wollt, müsst ihr einen Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen an den Prüfungsausschuss stellen. Der Antrag muss die üblichen Formalia einhalten, also schriftlich gestellt werden und unterschrieben sein. Gebt die wichtigsten Informationen an, also Studiengang (oder Studiengänge), Matrikelnummer, Name und kennzeichnet eindeutig, welche Module ihr zu welchen Modulen als gleichwertig betrachtet. Eine Anrechnung von Teilen oder Prüfungen wäre auch denkbar.

Nach der Lissabon Konvention [1] müssen die Hochschulen Informationen zur Verfügung stellen, welche Kompetenzen in den einzelnen Veranstaltungen / Modulen erworben werden. Reicht diese Beschreibungen ebenfalls ein, wenn ihr von einer anderen Hochschule wechselt. Ihr erspart dem Prüfungsausschuss damit Arbeit und die Möglichkeit den Antrag aus formalen Gründen zurückzuweisen.

Eine Qualifikation ist nach Lissabon Konvention dann äquivalent und sollte angerechnet werden, wenn sich die erworbenen Qualifikationen nicht erheblich unterscheiden. Die Universität oder genauer der Prüfungsausschuss ist dabei in der Beweispflicht, d.h. ihr müsst nicht begründen, warum ihr die Module für äquivalent haltet, sondern der Prüfungsausschuss muss nachweisen, warum die erworbenen Qualifikationen nicht äquivalent sind. Ihr solltet dazu aber alles Nötige eingereicht haben.

Die Anrechnung kann auch dann versagt werden, wenn erhebliche Zweifel über das Niveau der Qualifikationen besteht, bspw. wenn die Leistungspunktzahlen sich erheblich unterscheiden. Qualifikationen zu formulieren ist ebenfalls geregelt, es gibt einige verschiedene Richtlinien, bspw. die der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) [2].

Studiengangswechsel an der gleichen Hochschule

Ein Wechsel an der gleichen Hochschule ist meist recht einfach. Nicht nur ist der Wechsel an sich einfach, sondern die Anrechnerei geht mehr oder weniger automatisch. Stellt den Antrag, der Prüfungsausschuss kann meist recht gut entscheiden, ob die Module gleichwertig sind. Module mit gleichem Namen, Nummer und oder Inhalten / Qualifikationszielen sind äquivalent, sollten Unterschiede bestehen, ist das Ermessenssache des Prüfungsausschusses.

Hochschulwechsel

Beim Wechsel an eine andere Hochschule ist etwas mehr Arbeit von Nöten. Hier solltet ihr die Modulbeschreibungen der fraglichen Module mit einreichen, sodass dem Prüfungsausschuss diese Arbeit abgenommen wird. Ein Blick in das entsprechende Hochschulgesetz der Zieluniversität kann auch nicht schaden. Die Regelung der Lissabon Konvention findet sich aber in einigen Hochschulgesetzen wieder.

Drittversuch und endgültig nicht bestandene Prüfungen

Wie oben bereits erklärt, laufen einmal angefangene Prüfungen weiter, bis ihr sie bestanden habt oder endgültig nicht bestanden habt. Eine endgültig nicht bestandene Prüfung kann die Studiengangwahl erheblich erschweren. Gebt bei der Bewerbung auf jeden Fall die endgültig nicht bestandenen Prüfungen und die laufenden Prüfungsverfahren an, wenn ihr danach gefragt werdet. Eine Lüge hier kann euch die Immatrikulation kosten, auch dann wenn ihr zunächst angenommen worden seid.

Über die Gleichwertigkeit einer endgültig nicht bestandenen Prüfung zu den Prüfungen in der fraglichen Studienordnung entscheidet grundsätzlich der Prüfungsausschuss. Auch hier gilt, dass die Gleichwertigkeit dann gegeben ist, wenn kein erheblicher Unterschied in den erworbenen Qualifikationszielen nachgewiesen werden kann. In der Regel sind Prüfungsausschüsse etwas nachgiebiger bei der Anerkennung von endgültig nicht bestandenen Modulen.

Beispielantrag

An der TU Chemnitz gibt es ein Formular für die Anrechnung von Studienleistungen, das muss aber nicht genutzt werden. Zur einfacheren Handhabung ist zu empfehlen die bereitgestellten Formulare zu verwenden, wenn es welche gibt. Ein Antrag kann aber immer auch formlos, schriftlich (mit Unterschrift) gestellt werden.

Der Text sollte dann wenigstens euren Namen, Matrikelnummer, Studiengänge (und Hochschule) sowie eine Aufstellung enthalten, was für was angerechnet werden soll. Ebenfalls sollte die Note angegeben werden, und Nachweise angehängt sein, bspw. eine Leistungsübersicht der Herkunftshochschule. Weiter solltet ihr falls nötig die Modulbeschreibungen anhängen.

Sehr geehrte Frau Prof. X,

Hiermit beantrage ich die Anrechnung der unten stehenden Module. Die Module habe ich an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Buxtehude abgelegt. Die erworbenen Kompetenzen der bereits abgelegten Module halte ich für gleichwertig nach dem sächs. HSFG §35 Abs 9.

Bereits abgelegtes Modul Note Anzurechnendes Modul
Angewandte Urlaubswissenschaften 2.3 Entspannung Grundlagen
Nasenbohren für Anfänger 1.3 Ich und mein Körper

Ich habe an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Buxtehude 4 Semester den Studiengang Bachelor of Science Urlaubswissenschaften studiert. Aktuell studiere ich den Bachelor of Science Urlaubsplanung (Studienordnungsversion 2017) an der Fachhochschule Sankt Georg in Plauen.

Matrikelnummer: 123456
Anschrift: Stefan Naumann
Sankt Georg-Straße 14
08541 Plauen

Mit freundlichen Grüßen,
\<Unterschrift>

Anlagen:

  • Leistungsübersicht
  • Modulbeschreibungen von Buxtehude
  • Modulbeschreibungen von Plauen

Literatur

[1] Lissabon Konvention
[2] HRK Nexus: Kompetenzorientiert Prüfern

Letzte Bearbeitung: 15.04.2018 14:08